Ist ein Anwalt für mich bezahlt?

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Hey Leute, Ich bin 22 Jahre alt und ich bin hier in Deutschland geboren und aufgewachsen.

Ich habe einen Unbefristeten Aufenthaltstitel sowie eine abgeschlossene Ausbildung im Kaufmännischen Bereich, einen Führerschein und meinen Realschulabschluss.

Ich bin auch noch nie Polizeilich auf irgendeine Art und weiße aufgefallen (Keine Anzeigen im Führungszeugnis).

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Jetzt habe ich das Problem, dass ich momentan arbeitssuchend bin und Arbeitslosengeld 1 beziehe.

Es wird von mir verlangt, dass ich jede Bewerbung die ich bis jetzt verschickt habe Ausdrucke und nachweißen, nur habe ich das Problem das es nicht möglich ist, da ich viele Bewerbungsunterlagen weggeschmissen habe oder erst gar nicht wieder zurück erhalten habe.

Jetzt meine Frage an euch, wenn ich jetzt den Juristischen weg einschlagen würde, würde mir einen Rechtsanwalt bezahlt werden ?

Ich habe momentan nicht die Finanziellen möglichkeiten, einen zu bezahlen. Ich bin total verzweifelt und überfordert mit der ganzen lage.

Ich hoffe ihr könnt mir mehr Infos dazu geben.

Ich bedanke mich bei euch schon im voraus.

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Hallo,

du kannst im Fall der Fälle Prozesskostenbeihilfe beantragen. Diese kann aber auch abgelehnt werden. Allerdings benötigst du zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Anwalt. Deine Interessen kannst du doch schließlich erstmal selber vertreten.

Ein ungesicherter Lebensunterhalt steht derzeit halt einer Einbürgerung entgegen. Es gibt nun mal Kriterien die man erfüllen muss.

Also erstmal die Energie in die Arbeitsplatzsuche stecken und dann die Einbürgerung angehen.

Ein Anwalt macht derzeit keinen Sinn und wäre dann halt Privatvergnügen, was selber zu finanzieren ist.

Allerdings hast du eine Mitwirkungspflicht und diese besteht darin, das du Nachweise erbringen musst, wann du dich wo beworben hast. Im Grunde hättest du dir nur eine Liste machen müssen, in welche du die Firmen einträgst, wo du dich beworben hast.

Es ist jedem klar, das man auf viele Bewerbungen nie eine Antwort bekommt, deswegen vermerkt man das ja. Eigentlich hätte man dir einen Bogen geben müssen, in welchen du dies einträgst und welchen du dann auch regelmäßig vorlegen musst, wenn du zur Arbeitsagentur geladen wirst.

Die Schreiben, also die Absagen niemals weg werfen: Zumindest nicht bis du eine neue Stelle antrittst.

LG