Mindestmietdauer - was bedeutet es und wie kommen Sie davon?

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Hallo,

ich möchte in meine erste eigenen Wohnung ziehen. Ich habe eine Mietwohnung gefunden, die ideal wirkt: Allerdings setzt der Vermieter eine Mindestmietzeit von 3 Jahren voraus. Ich gehe davon aus, dass ich zwei Jahre auf jeden Fall dort wohnen werde. Aber dann? Das weiß ich noch nicht.

Was bedeutet jetzt aber diese Mindestmietzeit? Ist das rechtlich zulässig? Kann ich nach der Zeit selber einen Nachmieter suchen, den der Vermieter akzeptieren muss? Oder bin ich dann an die Wohnung gebunden?

Die Wohnung wirkt auch preislich ansonsten sehr attraktiv, was diese Klausel recht ärgerlich machen könnte - ich will nicht, dass es nur daran scheitert.

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Eine Mindestmietzeit im Wortsinn gibt es nicht (mehr). Nach aktuellem Recht gibt es die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitumfang festzuschreiben, dass auf eine Kündigung von beiden Vertragsparteien verzichtet wird (Kündigungsverzicht). Der ist nur wirksam, wenn er lt. Vertragstext wechselseitig gelten soll. Max. 4 Jahre sind in einem Formularmietvertrag zulässig. Individuell kann auch eine längere Frist vereinbart werden.

Wenn du nur zwei Jahre bleiben willst, überzeuge den Vermieter davon, insbesondere auf Grund deiner Besonderheit des Studiums. Erklär ihm, wie sehr dir die Wohnung gefällt.